Zusammenfassung

  1. 01

    § 7 Abs. 7 LuftVO verlangt, Unfälle und Störungen beim Betrieb von Luftsportgeräten unverzüglich schriftlich oder elektronisch an den Beauftragten zu melden.

  2. 02

    Der DHV nennt schwere Verletzungen, Todesfälle, schwere Beschädigung oder Zerstörung des Fluggeräts und definierte Beinahe-Unfälle; zur schweren Verletzung zählt unter anderem ein Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 Stunden.

  3. 03

    Die DHV-Gleitschirmstatistik 2024 beruht auf 385 Meldungen, davon 180 Ereignisse im Inland und 205 im Ausland; eine FIDA-Meldung ersetzt keine separate Schadensmeldung an die Versicherung.

Hinter dem Sicherheitsappell steht eine Meldepflicht

Der DHV hat am 29. Juli erneut dazu aufgerufen, Unfälle, Beinahe-Unfälle und andere sicherheitsrelevante Ereignisse über FIDA einzureichen. Für deutsche Luftsportgeräteführer ist das nicht nur eine freiwillige Datensammlung. § 7 Abs. 7 der Luftverkehrs-Ordnung verlangt, Unfälle und Störungen beim Betrieb von Luftsportgeräten unverzüglich schriftlich oder elektronisch dem nach Luftverkehrsgesetz Beauftragten zu melden.

Ein geöffneter Rettungsschirm neben einem instabilen Gleitschirm
DHV-Kontextbild zum Thema Unfallmeldung. Es veranschaulicht die Nutzung von Sicherheitsdaten und zeigt keinen bestimmten Vorfall aus dem Artikel.DHVBildquelleSource publication permission confirmed · 2026-08-01

Nach Angaben des DHV hat das deutsche Verkehrsministerium den Verband mit der Entgegennahme beauftragt; der DHV beschreibt die Pflicht als auf Ereignisse im In- und Ausland erstreckt. FIDA ist der aktuell angebotene Onlineweg. Die Grenze ist wichtig: Die LuftVO begründet die Meldung an den Beauftragten, während die derzeitigen DHV-Hinweise die praktischen Kategorien, das Formular und den Umgang mit Meldungen für Gleitschirm- und Drachenpiloten erläutern.

Welche Ereignisse der DHV als meldepflichtig nennt

Auf der aktuellen DHV-Seite stehen schwere Verletzungen von Pilot oder Passagier, Todesfälle, schwere Beschädigung oder Zerstörung des Fluggeräts sowie Beinahe-Unfälle, bei denen außergewöhnliches Geräteverhalten einen Unfall auslöste oder hätte auslösen können. Zur schweren Verletzung zählt der DHV unter anderem eine stationäre Behandlung von mehr als 48 Stunden sowie bestimmte Frakturen, starke Blutungen, Nerven-, Muskel- oder Bänderverletzungen, innere Verletzungen und Verbrennungen zweiten oder dritten Grades.

Die Aufzählung bedeutet nicht, dass alles außerhalb dieser Schwellen für die Sicherheitsarbeit wertlos wäre. Der DHV bittet zusätzlich um Meldungen eigener oder beobachteter Unfälle und sicherheitsrelevanter Vorfälle, weil eine breitere Datengrundlage wiederkehrende Gefahren sichtbar machen kann. Die freiwillige Mitteilung eines Zeugen und die gesetzliche Pflicht des Geräteführers sind dennoch nicht dasselbe; bei Zweifeln bleiben die aktuelle DHV-Seite und das Sicherheitsreferat maßgeblich.

Aus einzelnen Meldungen entsteht Sicherheitswissen

Die Meldekette liefert bereits messbare öffentliche Ergebnisse. In der Gleitschirm-Unfallstatistik 2024 erfasste der DHV 385 gemeldete Unfälle und Störungen deutscher Pilotinnen und Piloten: 180 geschahen im Inland, 205 im Ausland. Aus dem Bestand entstehen Jahresstatistiken, vollständig anonymisierte Kurzberichte und ausführliche Untersuchungen ausgewählter tödlicher Unfälle. Sie schaffen eine Faktengrundlage für Ausbildung, Gerätetechnik und die Analyse menschlicher Faktoren.

Diese Zahlen beschreiben die beim DHV eingegangenen und erfassten Ereignisse, nicht zwangsläufig alle tatsächlichen Vorfälle. Das Ausmaß möglicher Untererfassung ist in den vorliegenden Quellen nicht beziffert. Deshalb lässt sich aus 385 weder unmittelbar eine allgemeine Unfallrate ableiten noch ein einfacher Risikovergleich zwischen Ländern oder Pilotengruppen. Der neue Appell soll gerade diese Lücke verkleinern und wiederkehrende Muster möglichst vor weiteren schweren Folgen erkennen lassen.

Vertraulichkeit und getrennte Versicherungswege

Der DHV garantiert nach eigener Darstellung absolute Vertraulichkeit persönlicher Daten und erklärt, sie weder an Behörden noch an Versicherungen weiterzugeben; veröffentlichte Kurzberichte seien vollständig anonymisiert. Meldende können zudem angeben, dass auch eine anonyme Veröffentlichung nicht gewünscht ist. Das sind öffentliche Zusagen für das DHV-Verfahren, aber keine pauschale Garantie für andere Stellen, ausländische Verfahren oder jede denkbare rechtliche Folge eines Einzelfalls.

FIDA-Meldung und Versicherungsmeldung bleiben zwei getrennte Vorgänge. Für Haftpflicht-, Passagier-Haftpflicht- oder Unfallversicherungsfälle verweist der DHV ausdrücklich auf die jeweiligen Formulare; FIDA erfüllt diesen Schritt nicht automatisch. Als Nächstes sind die vollständige Statistik für 2025, mögliche Präzisierungen der Kategorien und die Frage relevant, ob mehr Near-Miss-Meldungen belastbare Trends ergeben, statt dass die Daten vor allem nach schweren Unfällen wachsen.

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