Zusammenfassung
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Das CIVL-Plenum beschloss, die Toleranz beim relativen A-B-Leinenlängentest der CCC von 20 mm auf plus/minus 10 mm zu senken; nur 2 Stimmen waren dagegen.
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Section 7G in der Ausgabe 2026 gilt seit dem 1. Mai und vergleicht die mittlere Differenz der A- und B-Leinengruppen mit dem Wert im Herstellerhandbuch.
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Die Primärquellen bestätigen die Änderung für CCC-Schirme bei FAI-Category-1-Streckenflugveranstaltungen, nicht automatisch für jeden EN-C-, EN-D- oder nationalen Wettbewerb.
Aus 20 mm Spielraum wird eine 10-mm-Grenze
Die FAI-Kommission für Drachen- und Gleitschirmfliegen, CIVL, hat die Toleranz für die relative Leinenlänge beim Anstellwinkeltest von Competition-Class-Schirmen von 20 mm auf plus/minus 10 mm reduziert. Im offiziellen Rückblick auf das CIVL-Plenum 2026 nennt die FAI lediglich 2 Gegenstimmen. Die veröffentlichte Section 7G gilt seit dem 1. Mai 2026; damit handelt es sich um eine aktuelle Regel und nicht mehr um einen offenen Vorschlag.

Gemessen wird nicht bloß eine einzelne Leine. Die Prüfer erfassen die Länge vom karabinerseitigen Ende des Tragegurts bis zu jedem Aufhängepunkt, bilden Mittelwerte für die A- und B-Hauptleinengruppen und vergleichen deren Differenz mit dem Herstellerhandbuch. Innerhalb von 10 mm in beide Richtungen besteht der Schirm; bei mehr als minus 10 mm schneller Trimmung fällt er durch, bei mehr als plus 10 mm langsamer Trimmung erhält der Pilot eine Warnung wegen möglicher Unsicherheit.
Im Mittelpunkt stehen Fairness und der Zweck der Wartungstoleranz
Nach Darstellung der FAI sollte die frühere Toleranz von 20 mm Fertigungsabweichungen sowie dem Dehnen oder Schrumpfen der Leinen zwischen Kontrollen Rechnung tragen. Sie war nicht als zusätzlicher Geschwindigkeitsbereich gedacht. Die Fertigungsgenauigkeit sei inzwischen gestiegen, während einzelne Piloten den freien Bereich genutzt hätten, um schneller als mit der zertifizierten Geometrie zu fliegen. Die Begründung verbindet daher faire Ausrüstung und weniger Anreiz zur Abweichung vom dokumentierten Zustand.
Für Piloten wird die vermessene Leinengeometrie damit zu einem klareren Teil der Wettkampfvorbereitung. Hersteller müssen Sollwerte und Messbezug im Handbuch bereitstellen, Veranstalter erhalten ein veröffentlichtes Prüfverfahren. Die Regel bezeichnet jedoch weder einen Hersteller noch ein Modell als regelwidrig. Ebenso beweist sie nicht, dass jeder Schirm mit älterer Zulassung für zusätzliche Geschwindigkeit verstellt worden war.
Der bestätigte Geltungsbereich darf nicht überdehnt werden
Die Primärdokumente belegen die 10-mm-Anforderung unmittelbar für CCC-Gleitschirme in FAI-Category-1-Streckenflugwettbewerben. Section 7G lässt auch EN-zertifizierte Schirme zu, und CIVL hat zusätzlich eine eigene Competition Sport Class definiert. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass jeder EN-C-, EN-D-, PWCA- oder nationale Wettbewerb dieselbe Prüfung verwendet. Maßgeblich bleiben die Local Regulations, Ausrüstungshinweise und der konkrete Kontrollplan der jeweiligen Veranstaltung.
Bestehende Zulassungen bleiben gültig, der konkrete Schirm muss dennoch passen
Section 7G erklärt ausdrücklich, dass Überarbeitungen bereits erteilte CCC-Zulassungen nicht rückwirkend aufheben; bestehende Zertifikate behalten ihre Gültigkeit. Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes einzelne Exemplar eine Messung am Wettbewerb automatisch besteht. Zu beobachten ist nun die praktische Umsetzung: welche Category-1-Veranstaltungen messen, wie Ergänzungsregeln formuliert werden und ob Hersteller ihre Wartungs- oder Retrim-Hinweise an die neue 10-mm-Grenze anpassen.